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GRENZKONTROLLVERFAHREN– ÜBERARBEITETER ZEITPLAN

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Im vergangenen Jahr hat die Regierung im Rahmen des Border Operating Model (BOM) eine schrittweise Einführung der neuen Verfahren für den Warenverkehr nach und aus dem Vereinigten Königreich nach dem Brexitangekündigt. Die erste Phase dieser Änderungen begann am 1. Januar 2021. Um das zu bewältigen, stellte die Regierung Personal, Infrastruktur und IT zur Verfügung. Es gab offensichtlich Probleme, aber im Allgemeinen wurden Störungen in den Häfen so gering wie möglich gehalten, und die Lieferketten haben sich als ziemlich robust erwiesen.

Als der ursprüngliche Zeitplan bekannt gegeben wurde, beruhte dies auf den damals bekannten Auswirkungen von COVID. Dies hat eindeutig länger gedauert als erwartet, und so wurde der Zeitrahmen überprüft, nachdem Unternehmen für mehr Zeit zur Vorbereitung plädiert hatten.

GRENZKONTROLLPVERFAHREN UND ÜBERARBEITETER ZEITPLAN

Die vollständigen Grenzkontrollverfahren treten nun am 1. Januar 2022 in Kraft, und der überarbeitete Zeitplan für die Zeit bis dahin, danach und darüber hinaus ist wie folgt:

  • Die Anforderungen, wonach für Produkte tierischen Ursprungs (POAO), bestimmte tierische Nebenprodukte (ABP) und Lebensmittel mit hohem Risikopotenzial, die nicht tierischen Ursprungs sind (HRFNAO),eine Voranmeldung erforderlich ist, gelten erst ab dem 1. Oktober 2021.Die Anforderungen für Gesundheitszertifikate für die Ausfuhr von POAO und bestimmten ABP treten am gleichen Tag in Kraft.
  • Zolleinfuhrerklärungen sind weiterhin erforderlich, aber die Möglichkeit, das System der aufgeschobenenAnmeldung zu verwenden, einschließlich der Abgabe zusätzlicher Erklärungen bis zu sechs Monate nach der Einfuhr der Waren, wurde bis zum 1. Januar 2022 verlängert.
  • Sicherheitserklärungen für Importe sind erst ab dem 1. Januar 2022 erforderlich.
  • Physische sanitäre und phytosanitäre Kontrollen (SPS) für POAO, bestimmte ABP und HRFNAO sind erst ab dem 1. Januar 2022 erforderlich. Ab diesem Zeitpunkt finden sie an Grenzkontrollstellen statt.
  • Ab dem 1. Januar 2022 finden physische SPS-Kontrollen von Pflanzen mit hohem Risikopotenzial an Grenzkontrollstellen und nicht wie bisher am Bestimmungsortstatt.
  • Die Anforderungen für die Voranmeldung von Pflanzen und pflanzlichen Produkten mit geringem Risikopotenzial und die Prüfung von Dokumenten, einschließlich pflanzenschutzrechtlichen Zertifikaten, gelten ab dem 1. Januar 2022.
  • Die Anforderungen für die Voranmeldung von Pflanzen und pflanzlichen Produkten mit geringem Risikopotenzial und die Prüfung von Dokumenten, einschließlich pflanzenschutzrechtlichen Zertifikaten, gelten ab dem 1. Januar 2022.

Unternehmen, die kontrollierte Waren nach Großbritannien befördern, sind weiterhin nicht berechtigt, die aufgeschobene Zollanmeldung zu verwenden und müssen eine vollständige Zollanmeldung ausfüllen, wenn die Waren die Grenze ins Vereinigte Königreich passieren.

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