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GRENZKONTROLLVERFAHREN– ÜBERARBEITETER ZEITPLAN

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Im vergangenen Jahr hat die Regierung im Rahmen des Border Operating Model (BOM) eine schrittweise Einführung der neuen Verfahren für den Warenverkehr nach und aus dem Vereinigten Königreich nach dem Brexitangekündigt. Die erste Phase dieser Änderungen begann am 1. Januar 2021. Um das zu bewältigen, stellte die Regierung Personal, Infrastruktur und IT zur Verfügung. Es gab offensichtlich Probleme, aber im Allgemeinen wurden Störungen in den Häfen so gering wie möglich gehalten, und die Lieferketten haben sich als ziemlich robust erwiesen.

Als der ursprüngliche Zeitplan bekannt gegeben wurde, beruhte dies auf den damals bekannten Auswirkungen von COVID. Dies hat eindeutig länger gedauert als erwartet, und so wurde der Zeitrahmen überprüft, nachdem Unternehmen für mehr Zeit zur Vorbereitung plädiert hatten.

GRENZKONTROLLPVERFAHREN UND ÜBERARBEITETER ZEITPLAN

Die vollständigen Grenzkontrollverfahren treten nun am 1. Januar 2022 in Kraft, und der überarbeitete Zeitplan für die Zeit bis dahin, danach und darüber hinaus ist wie folgt:

Unternehmen, die kontrollierte Waren nach Großbritannien befördern, sind weiterhin nicht berechtigt, die aufgeschobene Zollanmeldung zu verwenden und müssen eine vollständige Zollanmeldung ausfüllen, wenn die Waren die Grenze ins Vereinigte Königreich passieren.